Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB von Korbitsch IT-Dienstleistungen – Stand: 15.08.2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen von Korbitsch IT-Dienstleistungen (nachfolgend „Auftragnehmer") gegenüber Unternehmern und Verbrauchern (gemeinsam „Auftraggeber").

Sie gelten insbesondere für folgende Leistungen:

  • Entwicklung von Websites
  • Entwicklung von Webanwendungen
  • Prozessautomatisierung
  • Webdesign
  • Hosting-Dienstleistungen
  • Domainregistrierung
  • E-Mail-Dienste
  • technische Betreuung
  • Wartungs- und Supportleistungen
  • IT-Hilfe (Vor-Ort- und Fernsupport für Privat- und Geschäftskunden)
  • Planung, Beratung, Zusammenbau und Einrichtung von Gaming-PC-Systemen (Gaming PC Builds)

Enthält eine Bestimmung dieser AGB eine gesonderte Regelung für Verbraucher oder für Unternehmer, geht diese der allgemeinen Regelung vor. Fehlt eine solche Differenzierung, gilt die jeweilige Bestimmung sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen entgegenstehen.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.

Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Begriffsbestimmungen – Verbraucher und Unternehmer

Verbraucher ist jede natürliche Person, die eine Leistung des Auftragnehmers zu einem Zweck in Anspruch nimmt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 1 Abs 1 Z 2 KSchG).

Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 1 Abs 1 Z 1 KSchG, § 1 UGB).

Für Verträge mit Verbrauchern gelten ergänzend die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sowie, soweit anwendbar, des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG). Diese gehen den Regelungen dieser AGB vor, soweit die AGB davon zulasten des Verbrauchers abweichen.

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots, durch die schriftliche Auftragserteilung oder durch eine andere eindeutig dokumentierte Beauftragung zustande.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

Angebote des Auftragnehmers sind, sofern im Angebot nicht ausdrücklich abweichend angegeben, 30 Kalendertage ab dem im Angebot genannten Datum freibleibend und unverbindlich. Nach Ablauf dieser Frist bedarf die Annahme des Angebots der erneuten Bestätigung durch den Auftragnehmer.

Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht Bestandteil des Vertrags. Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs können zusätzliche Kosten verursachen und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Erfolgt der Vertragsabschluss mit einem Verbraucher im Wege der Fernkommunikation (z. B. per E-Mail, Telefon, Website oder WhatsApp), erhält der Verbraucher vor Vertragsabschluss die wesentlichen Informationen gemäß § 4 FAGG, insbesondere zu Leistungsumfang, Gesamtpreis und – sofern einschlägig – zum Widerrufsrecht (siehe Punkt 14).

4. Entwicklung von Websites und Webanwendungen

Die Entwicklung von Websites und Webanwendungen erfolgt auf Grundlage der zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Anforderungen. Der Auftragnehmer schuldet die technisch ordnungsgemäße Umsetzung der vereinbarten Leistungen.

Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Anzahl an Anfragen, eine Verbesserung von Suchmaschinenplatzierungen oder eine Umsatzsteigerung sind nicht Bestandteil des Vertrags.

Bei Arbeiten an bestehenden Websites oder Fremdsystemen können technische Einschränkungen auftreten, die vor Beginn der Arbeiten nicht vollständig erkennbar sind. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Probleme, die auf folgende Umstände zurückzuführen sind:

  • veraltete Software
  • veraltete Serverumgebungen
  • fehlerhafte Plugins
  • individuelle Anpassungen durch Dritte
  • fehlende Dokumentationen
  • technische Altlasten

Ohne eine gesonderte Wartungsvereinbarung besteht keine Verpflichtung zur laufenden Aktualisierung oder Anpassung einer Website oder Webanwendung. Zusätzliche Leistungen, die aufgrund unvorhersehbarer technischer Probleme erforderlich werden, werden gesondert vereinbart und verrechnet.

4.1 Projektdauer

Die Umsetzungsdauer eines Projekts hängt vom vereinbarten Leistungsumfang ab und wird im jeweiligen Angebot unverbindlich geschätzt. Als Richtwerte gelten:

  • klassische Websites (z. B. Onepager, Business-Website, Portfolio-Website): in der Regel 4 bis 6 Wochen ab vollständiger Bereitstellung sämtlicher erforderlicher Inhalte durch den Auftraggeber (siehe Punkt 8)
  • individuelle Webanwendungen (z. B. auf Basis von Laravel, Vue.js, Inertia.js oder vergleichbaren Technologien): die Umsetzungsdauer kann je nach Umfang, Komplexität und Funktionsanzahl deutlich länger dauern und wird gesondert im Angebot festgelegt

Die genannten Zeiträume sind unverbindliche Richtwerte und keine zugesicherten Fertigstellungstermine, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein Fixtermin vereinbart wurde. Verzögerungen durch verspätete Mitwirkung des Auftraggebers, nachträgliche Änderungswünsche oder unvorhersehbare technische Umstände gemäß diesem Punkt verlängern die Umsetzungsdauer entsprechend und begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Vertragsauflösung.

5. Hosting-, Domain- und E-Mail-Dienstleistungen

Der Auftragnehmer bietet ergänzend Hosting-, Domain- und E-Mail-Dienstleistungen an. Die technische Bereitstellung dieser Leistungen kann ganz oder teilweise über externe Dienstleister erfolgen.

Für Hosting-Leistungen arbeitet der Auftragnehmer mit folgendem Partnerunternehmen zusammen:
SystemPro, Lodengasse 17, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Österreich

Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die ständige und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der angebotenen Dienste. Eine Haftung für folgende Ereignisse wird ausgeschlossen:

  • Serverausfälle
  • Netzwerkausfälle
  • Wartungsarbeiten
  • Störungen bei Drittanbietern
  • Cyberangriffe
  • technische Störungen außerhalb des eigenen Einflussbereichs
  • höhere Gewalt

Domains werden im Auftrag des Auftraggebers registriert. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die erfolgreiche Registrierung oder die dauerhafte Verfügbarkeit einer Domain.

Der Auftraggeber ist für sämtliche Inhalte, die über die bereitgestellten Hosting- und E-Mail-Dienste veröffentlicht oder versendet werden, selbst verantwortlich.

6. IT-Hilfe (Vor-Ort- und Fernsupport)

Der Auftragnehmer bietet IT-Hilfe für private und geschäftliche Kunden an, insbesondere bei Problemen mit PCs, Notebooks, Smartphones, Druckern, Netzwerken sowie bei Viren- bzw. Malware-Entfernung, Datensicherung und der Einrichtung von Geräten. Die Leistung erfolgt wahlweise vor Ort oder per Fernwartung.

6.1 Terminvereinbarung

IT-Hilfe erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung. Der Auftragnehmer ist bemüht, Termine zeitnah anzubieten, schuldet jedoch keine bestimmte Reaktionszeit, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Termin nicht rechtzeitig (spätestens 24 Stunden vorher) ab oder wird der Auftragnehmer vor Ort nicht angetroffen, kann der Auftragnehmer die dadurch entstandenen Kosten (z. B. Anfahrt, reservierte Zeit) verrechnen.

6.2 Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, nach dem tatsächlichen Zeitaufwand gemäß der jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers (z. B. Pauschale für die erste halbe Stunde, danach Verrechnung im 15-Minuten-Takt). Anfahrtszeiten und -wege können gesondert verrechnet werden. Die konkreten Sätze werden dem Auftraggeber vor Beginn des Einsatzes mitgeteilt bzw. sind auf der Website des Auftragnehmers einsehbar.

6.3 Kein Fix, kein Honorar

Der Auftragnehmer bemüht sich um eine fachgerechte Fehlersuche und -behebung nach bestem Wissen. Kann das ursprünglich gemeldete Problem im Rahmen des Einsatzes nicht gelöst werden, entsteht dem Auftraggeber dafür keine Zahlungspflicht.

Werden im Zuge des Einsatzes zusätzliche, vom ursprünglichen Problem unabhängige Leistungen erbracht oder vom Auftraggeber ausdrücklich gewünscht (z. B. weitere Einrichtungsarbeiten, Beratung zu anderen Themen), sind diese unabhängig vom Ausgang der ursprünglichen Problembehebung gesondert zu vergüten.

Diese Regelung gilt nicht, wenn die Problembehebung nachweislich an fehlender Mitwirkung des Auftraggebers (z. B. verweigerter Zugriff, fehlende Zugangsdaten) oder an nachträglich vom Auftraggeber verursachten Umständen scheitert.

6.4 Datensicherung und Haftung

Dem Auftraggeber wird empfohlen, vor Beginn der IT-Hilfe eine eigene Datensicherung durchzuführen. Der Auftragnehmer haftet für Datenverluste im Rahmen der IT-Hilfe nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für vorbestehende Schäden, Defekte oder Datenverluste an den überlassenen Geräten übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

6.5 Software und Lizenzen

Für das Vorliegen gültiger Lizenzen der auf den Geräten des Auftraggebers installierten oder genutzten Software ist der Auftraggeber selbst verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass der Auftragnehmer Lizenzen beschafft.

6.6 Widerrufsrecht bei Verbrauchern

Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher und wünscht dieser, dass mit der IT-Hilfe (z. B. bei einem kurzfristig vereinbarten Vor-Ort- oder Fernwartungstermin) bereits vor Ablauf einer allfälligen Widerrufsfrist begonnen wird, gilt Punkt 14.2 sinngemäß.

7. Gaming PC Builds – Leistungsumfang

7.1 Leistungsmodelle

Der Auftragnehmer bietet im Bereich Gaming PC Builds zwei unterschiedliche Leistungspakete an:

  • Planung & Teileliste („Bastler"): Der Auftragnehmer erstellt eine individuelle Konfigurationsempfehlung samt Teileliste. Der Auftraggeber erwirbt sämtliche Komponenten eigenständig bei einem Händler seiner Wahl.
  • Umbau oder Einrichtung: Der Auftragnehmer übernimmt den fachgerechten Zusammenbau und/oder die softwareseitige Einrichtung eines vom Auftraggeber bereitgestellten Systems bzw. bereitgestellter Komponenten.

7.2 Kein Kaufvertrag über Hardware im Paket „Planung & Teileliste"

Im Rahmen des Pakets „Planung & Teileliste" erbringt der Auftragnehmer ausschließlich eine Beratungsleistung. Zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber kommt kein Kaufvertrag über Hardware-Komponenten zustande. Der Kaufvertrag über die Komponenten kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Händler bzw. Hersteller zustande. Bestellung, Bezahlung und Lieferung der Komponenten obliegen ausschließlich dem Auftraggeber.

7.3 Gewährleistung und Garantie für Hardware-Komponenten

Gewährleistungs- und Garantieansprüche im Zusammenhang mit erworbenen Hardware-Komponenten (z. B. Defekte, Fabrikationsfehler) bestehen ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Verkäufer bzw. Hersteller. Der Auftragnehmer haftet nicht für Sachmängel der Komponenten, sofern diese nicht auf eine vom Auftragnehmer zu vertretende, fehlerhafte Konfigurationsempfehlung zurückzuführen sind. Auf Wunsch unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Abwicklung von Gewährleistungs- oder Garantiefällen gegenüber dem Händler; eine Rechtspflicht hierzu besteht nur bei gesonderter Vereinbarung.

7.4 Kompatibilität, Verfügbarkeit und Preisänderungen

Konfigurationsempfehlungen erfolgen nach bestem Wissen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Beratung verfügbaren Informationen. Der Auftragnehmer haftet nicht für:

  • zwischenzeitliche Preisänderungen der empfohlenen Komponenten
  • eingeschränkte oder fehlende Verfügbarkeit einzelner Komponenten beim Händler
  • nachträgliche Änderungen von Produktspezifikationen durch den Hersteller
  • Kompatibilitätsprobleme, die durch eine vom Auftraggeber eigenmächtig abweichende Bauteilwahl entstehen

7.5 Vom Auftraggeber bereitgestellte Komponenten

Stellt der Auftraggeber eigene oder bereits vorhandene Komponenten für Umbau, Einrichtung oder Zusammenbau zur Verfügung, haftet der Auftragnehmer nicht für bereits bestehende Defekte, Vorschäden oder Inkompatibilitäten dieser Komponenten. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die er im Rahmen des Zusammenbaus vorsätzlich oder grob fahrlässig an bereitgestellten Komponenten verursacht.

7.6 Betriebssystem und Software

Sofern im Rahmen der Einrichtung Betriebssysteme oder sonstige Software installiert werden, hat der Auftraggeber für das Vorliegen gültiger Lizenzen selbst zu sorgen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass der Auftragnehmer Lizenzen beschafft.

8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Informationen bzw. Gegenstände rechtzeitig bereitzustellen. Hierzu zählen insbesondere:

  • Texte
  • Bilder
  • Videos
  • Grafiken
  • Logos
  • Zugangsdaten
  • technische Informationen
  • Hardware-Komponenten (bei Umbau, Einrichtung von Gaming PC Builds)

Verzögerungen, die durch eine verspätete Bereitstellung dieser Informationen bzw. Gegenstände entstehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Zusätzlicher Aufwand, der durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entsteht, wird gesondert verrechnet.

Der Auftraggeber bestätigt, dass er über sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte an den bereitgestellten Inhalten verfügt. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Inhalte.

Bei KI-generierten Inhalten übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für mögliche Urheberrechtsverletzungen, Lizenzverstöße oder Ansprüche Dritter.

9. Abnahme

Nach Fertigstellung wird die Leistung dem Auftraggeber zur Prüfung bereitgestellt. Etwaige Mängel sind innerhalb von zehn Kalendertagen schriftlich mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.

Die Leistung gilt ebenfalls als abgenommen, sobald sie veröffentlicht, produktiv genutzt oder – im Fall von Gaming PC Builds – vom Auftraggeber übernommen bzw. in Betrieb genommen wird. Teilabnahmen sind zulässig.

Hinweis für Verbraucher: Auf die Bedeutung der vorstehenden Erklärungsfiktion (Zustimmung durch Schweigen) wird der Verbraucher zu Beginn der Frist gesondert hingewiesen; die Frist von zehn Kalendertagen gilt als angemessene Frist im Sinne des § 6 Abs 1 Z 2 KSchG.

10. Urheber- und Nutzungsrechte

10.1 Urheberrecht

Sämtliche durch den Auftragnehmer erstellten Leistungen unterliegen dem Urheberrecht. Dies betrifft insbesondere:

  • Programmcode
  • Designleistungen
  • Benutzeroberflächen
  • Datenbankstrukturen
  • Automatisierungen
  • Webanwendungen
  • Dokumentationen
  • Texte
  • Grafiken
  • Konzepte

Das Urheberrecht verbleibt ausschließlich beim Auftragnehmer.

10.2 Nutzungsrechte

Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der fertiggestellten Website oder Webanwendung. Das eingeräumte Nutzungsrecht beschränkt sich ausschließlich auf den ursprünglich vereinbarten Verwendungszweck. Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

10.3 Quellcode und Eigentumsrechte

Der Auftraggeber erhält das Recht, die fertiggestellte Website oder Webanwendung zu nutzen. Die Herausgabe des vollständigen Quellcodes ist nicht Bestandteil des Vertrags, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Sämtliche Rechte an wiederverwendbaren Komponenten, Bibliotheken, Modulen, Skripten, Vorlagen, Entwicklungswerkzeugen und sonstigen technischen Bestandteilen verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Übertragung der Urheberrechte erfolgt ausdrücklich nicht.

10.4 GitHub-Repository und Versionsverwaltung

Der während der Entwicklung entstehende Quellcode kann in einem öffentlichen GitHub-Repository gespeichert und versioniert werden. Das bedeutet, jeder kann den Quellcode des Projekts einsehen. Das Repository dient ausschließlich der internen Entwicklung, Dokumentation und Datensicherung.

Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf:

  • die Herausgabe des GitHub-Repositorys
  • die Übertragung des Repositorys
  • die Herausgabe des Versionsverlaufs
  • den Zugriff auf interne Entwicklungsdaten

Der Auftraggeber wird vor Projektbeginn ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Quellcode öffentlich einsehbar ist. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, in das öffentliche Repository keine vertraulichen Geschäftsinformationen, Zugangsdaten oder sonstigen sensiblen Inhalte des Auftraggebers einzustellen; die Vertraulichkeitsverpflichtung gemäß Punkt 11 bleibt davon unberührt und bezieht sich auf sämtliche Inhalte außerhalb des reinen, allgemein wiederverwendbaren Quellcodes. Mit Erteilung des Auftrags stimmt der Auftraggeber der öffentlichen Bereitstellung des Quellcodes in diesem Rahmen ausdrücklich zu.

10.5 KI-gestützte Entwicklung, Konzepte und Arbeitsmethoden

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Entwicklung unterstützende KI-Technologien einzusetzen. Sämtliche Konzepte, Entwicklungsstrategien, Softwarearchitekturen, Automatisierungskonzepte, Prompts, Arbeitsabläufe und internen Methoden verbleiben ausschließlich beim Auftragnehmer. Dies gilt insbesondere für:

  • KI-Prompts
  • Softwarearchitekturen
  • Datenmodelle
  • Automatisierungskonzepte
  • Entwicklungswerkzeuge
  • technische Dokumentationen
  • wiederverwendbare Softwarekomponenten

Diese Bestandteile sind nicht Teil der eingeräumten Nutzungsrechte.

10.6 KI-generierte Inhalte im fertigen Produkt

Werden im Rahmen der Leistungserbringung KI-generierte Inhalte (insbesondere Bilder, Grafiken oder Texte) Teil der fertiggestellten Website oder Webanwendung, gilt ergänzend Folgendes:

  • Der Auftragnehmer unterzieht KI-generierte Bildinhalte vor Fertigstellung einer redaktionellen Prüfung und Freigabe durch eine natürliche Person; damit soll die Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht für offensichtlich künstlerische, kreative, satirische, fiktionale oder analoge Werke gemäß Art. 50 Abs. 2 KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) unterstützt werden, sofern die dortigen Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen.
  • Soweit eine Kennzeichnung KI-generierter Bildinhalte bei Übergabe gesetzlich erforderlich ist, wird diese im Rahmen der Projektumsetzung einmalig umgesetzt.
  • Die laufende, über die Projektumsetzung hinausgehende Einhaltung der Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 KI-Verordnung als Betreiber der Website obliegt ab Übergabe ausschließlich dem Auftraggeber.
  • Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass rein KI-generierte Inhalte nach derzeitiger Rechtslage unter Umständen keinen oder nur eingeschränkten urheberrechtlichen Schutz genießen.
  • Setzt der Auftragnehmer zur Erstellung von KI-generierten Inhalten externe KI-Dienste ein, die dabei personenbezogene Daten des Auftraggebers oder Dritter verarbeiten, gelten hierfür ergänzend die Regelungen zur Auftragsverarbeitung gemäß Punkt 17.

10.7 Open-Source-Komponenten, Schriftarten und Icons

Bei der Umsetzung von Websites und Webanwendungen setzt der Auftragnehmer regelmäßig Open-Source-Komponenten, Bibliotheken, Frameworks, Schriftarten (Fonts) und Icon-Sets Dritter ein. Diese unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Der Auftragnehmer setzt diese Bestandteile im Rahmen der jeweils geltenden Lizenzbedingungen ein und achtet auf deren Einhaltung. Sollte für das Projekt der Einsatz kostenpflichtiger oder gesondert zu lizenzierender Komponenten erforderlich oder sinnvoll sein, wird dies dem Auftraggeber vorab mitgeteilt und gesondert vereinbart. Etwaige Änderungen der Lizenzbedingungen durch die jeweiligen Rechteinhaber liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.

11. Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche vertraulichen Informationen des Auftraggebers ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Projekts zu verwenden. Die Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

Ausgenommen sind Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

12. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Leistungserbringung gegen Vorauskasse.

Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 6 Abs 1 Z 27 UStG. Die angegebenen bzw. vereinbarten Preise verstehen sich daher als Endpreise ohne gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer. Sollte diese Kleinunternehmerregelung im Zeitpunkt der Rechnungslegung nicht mehr zutreffen, wird die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich verrechnet.

Teilzahlungen können individuell vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug gelten, sofern nichts anderes vereinbart wurde, folgende gesetzliche Verzugszinsen:

  • gegenüber Unternehmern: der Verzugszinssatz gemäß § 456 UGB
  • gegenüber Verbrauchern: der gesetzliche Verzugszinssatz gemäß § 1000 Abs 1 ABGB

Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer das Recht vor:

  • laufende Arbeiten einzustellen
  • Websites vorübergehend zu deaktivieren

Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher, wird ihm vor einer solchen Maßnahme eine angemessene Nachfrist zur Zahlung gesetzt. Bereits erbrachte Leistungen bleiben unabhängig davon vollständig zahlungspflichtig.

13. Laufzeit und Kündigung

Projektbezogene Leistungen enden mit der vollständigen Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs. Hosting-, Domain- und Wartungsleistungen werden für die jeweils vereinbarte Vertragslaufzeit erbracht. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Nach Vertragsende ist der Auftraggeber für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.

Hinweis für Verbraucher: Bei Dauerschuldverhältnissen mit Verbrauchern (z. B. Wartungs- oder Hostingverträge) gelten ergänzend die zwingenden Bestimmungen des § 15 KSchG, insbesondere zu Kündigungsfristen bei stillschweigender Vertragsverlängerung.

13.1 Wartungs- und Supportleistungen

Wartungs- und Supportleistungen sind ausschließlich dann Bestandteil des Vertrags, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Ohne einen gesonderten Wartungsvertrag besteht insbesondere kein Anspruch auf:

  • Software-Updates
  • Sicherheitsupdates
  • Funktionsanpassungen
  • Fehlerbehebungen
  • technische Überwachung
  • Datensicherungen
  • die Wiederherstellung von Daten
  • die Anpassung an neue Browser- oder Betriebssystemversionen
  • die Aktualisierung von Drittanbieter-Software

Der Umfang der Wartungsleistungen richtet sich ausschließlich nach der jeweiligen Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Wartungsarbeiten durchzuführen, wenn diese für die Sicherheit, Stabilität oder Funktionsfähigkeit der bereitgestellten Dienste erforderlich sind.

Geplante Wartungsarbeiten können zu einer vorübergehenden Einschränkung der Verfügbarkeit führen. Daraus können keine Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer abgeleitet werden. Supportanfragen werden innerhalb angemessener Fristen bearbeitet. Eine bestimmte Reaktions- oder Lösungszeit wird nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.

Änderungswünsche, Funktionserweiterungen sowie Anpassungen, die über die vereinbarten Wartungsleistungen hinausgehen, gelten als gesonderte Leistungen und werden separat verrechnet. Der Abschluss eines Wartungsvertrags begründet keine Verpflichtung des Auftragnehmers zur Weiterentwicklung der Website oder Webanwendung über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus.

14. Widerrufsrecht für Verbraucher

Die folgenden Bestimmungen gelten ausschließlich für Verträge mit Verbrauchern, die im Wege des Fernabsatzes (z. B. per E-Mail, Telefon, Website, WhatsApp) oder außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers abgeschlossen wurden (§ 1 FAGG).

14.1 Widerrufsrecht

Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Auftragnehmer (Korbitsch IT-Dienstleistungen, Ing. Lukas Korbitsch, Kiesweg 19, 9500 Villach, E-Mail: info@korbitsch.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Post oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

14.2 Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht unter anderem nicht bzw. erlischt vorzeitig bei:

  • Dienstleistungsverträgen, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer verliert

Wünscht der Verbraucher, dass mit der Ausführung der Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, hat er dies gegenüber dem Auftragnehmer ausdrücklich zu erklären. Widerruft der Verbraucher in diesem Fall dennoch, hat er dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Leistung entspricht.

14.3 Folgen des Widerrufs

Widerruft der Verbraucher diesen Vertrag wirksam, hat der Auftragnehmer alle vom Verbraucher erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Widerrufserklärung beim Auftragnehmer eingegangen ist, abzüglich eines allfälligen Wertersatzes gemäß Punkt 14.2.

Hinweis: Diese Widerrufsbelehrung stellt eine allgemeine Information dar und ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung. Es wird empfohlen, die konkrete Ausgestaltung des Widerrufsrechts sowie ein Muster-Widerrufsformular anwaltlich prüfen und final formulieren zu lassen (siehe auch Punkt 16).

15. Haftung und Gewährleistung

Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

Eine Haftung besteht insbesondere nicht für:

  • wirtschaftliche Verluste
  • entgangenen Gewinn
  • Umsatzeinbußen
  • Suchmaschinenrankings
  • Reichweitenverluste
  • Datenverluste
  • Serverausfälle
  • Cyberangriffe
  • Störungen bei Drittanbietern

Die Gewährleistungsfrist für vom Auftragnehmer erbrachte Leistungen beträgt:

  • gegenüber Unternehmern zwölf Monate ab Abnahme bzw. Übergabe
  • gegenüber Verbrauchern die gesetzliche Gewährleistungsfrist gemäß § 933 ABGB (grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe bei beweglichen Sachen); diese Frist kann gegenüber Verbrauchern nicht vertraglich verkürzt werden

16. Rechtliche Inhalte und Rechtsberatung

Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung. Die Erstellung und rechtliche Prüfung von Impressum, Datenschutzerklärung, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrungen oder sonstigen Rechtstexten obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.

Übermittelte Mustertexte oder Formulierungsvorschläge stellen keine Rechtsberatung dar.

17. Datenschutz

Der Auftraggeber ist für die Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Vorschriften verantwortlich. Dies betrifft insbesondere:

  • Datenschutzerklärungen
  • Cookie-Richtlinien
  • Einwilligungen
  • die Verarbeitung personenbezogener Daten
  • die Einbindung externer Dienste

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für datenschutzrechtliche Verstöße.

17.1 Auftragsverarbeitung

Verarbeitet der Auftragnehmer im Rahmen der Erbringung von Hosting-, Domain-, E-Mail- oder Wartungsleistungen personenbezogene Daten, die über die vom Auftraggeber betriebene Website oder Webanwendung erhoben werden (z. B. Kontaktformulardaten, Nutzerkonten), handelt der Auftragnehmer insoweit als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO für den Auftraggeber als Verantwortlichen. Es gilt Folgendes:

  • Gegenstand und Dauer der Verarbeitung ergeben sich aus dem jeweiligen Leistungsvertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.
  • Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, es sei denn, er ist nach dem Recht der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats zu einer anderweitigen Verarbeitung verpflichtet.
  • Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden.
  • Der Auftragnehmer trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO zum Schutz der verarbeiteten Daten.
  • Nach Abschluss der Leistungserbringung löscht oder retourniert der Auftragnehmer sämtliche personenbezogenen Daten nach Wahl des Auftraggebers, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
  • Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber im Rahmen des Zumutbaren bei der Erfüllung von Betroffenenrechten sowie bei der Einhaltung der Meldepflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO und informiert den Auftraggeber unverzüglich über eine ihm bekannt gewordene Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten.

17.2 Serverinfrastruktur und Sub-Auftragsverarbeiter

Die Serverinfrastruktur, auf der Kundenprojekte betrieben werden, stellt SystemPro, Lodengasse 17, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Österreich, bereit. Der Auftraggeber schließt hierfür einen eigenen Vertrag mit SystemPro ab; SystemPro ist insoweit nicht Sub-Auftragsverarbeiter des Auftragnehmers, sondern eigenständiger Auftragsverarbeiter des Auftraggebers, mit dem der Auftraggeber selbst einen den Anforderungen des Art. 28 DSGVO entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen hat. Der Auftragnehmer administriert den Server im Auftrag des Auftraggebers eigenständig und hat dabei technischen Zugriff auf die dort verarbeiteten personenbezogenen Daten; insoweit gilt der Auftragnehmer selbst als Auftragsverarbeiter gemäß Punkt 17.1. Setzt der Auftragnehmer darüber hinaus eigene Sub-Auftragsverarbeiter ein (z. B. Backup- oder KI-Dienste), wird der Auftraggeber hierüber informiert und kann dem innerhalb angemessener Frist aus wichtigem Grund widersprechen; im Fall eines berechtigten Widerspruchs suchen die Vertragsparteien eine einvernehmliche Lösung.

17.3 Gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag

Auf Wunsch des Auftraggebers oder soweit gesetzlich erforderlich, schließen die Vertragsparteien einen gesonderten, den Anforderungen des Art. 28 DSGVO vollständig entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag ab, der diese Regelungen im Detail ausgestaltet und im Kollisionsfall dieser Bestimmung vorgeht.

18. Referenznutzung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, abgeschlossene Projekte als Referenz zu verwenden. Dies umfasst insbesondere:

  • die Nennung des Unternehmensnamens
  • die Veröffentlichung von Screenshots
  • die Beschreibung des Projekts
  • die Darstellung der erbrachten Leistungen
  • die Veröffentlichung des Sourcecodes

Der Auftraggeber kann dieser Nutzung schriftlich widersprechen.

19. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG).

Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat bleiben die zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen dieses Staates von der Rechtswahl unberührt (Art 6 Rom I-VO).

Gerichtsstand:

  • gegenüber Unternehmern ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers vereinbart
  • gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsbestimmungen, insbesondere der Verbrauchergerichtsstand gemäß § 14 KSchG bzw. die einschlägigen unionsrechtlichen Zuständigkeitsvorschriften

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Mit der Beauftragung bestätigt der Auftraggeber, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.

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